Nächste Termine

Frühlingsferien

6. April bis 28. April 2024

(Schulschluss: 5. April nach Stundenplan, erster Schultag

29. April ab 08.15 Uhr)

 

 

 

 

Unsere Standorte

Schule 2556

Schulhaus Scheuren

Hauptstrasse 56

2556 Scheuren

076 247 05 48

 

Schule 2556

Schulhaus Schwadernau

Schulstrasse 17

2556 Schwadernau

079 331 39 35

  

Schulleitung

079 331 39 35

schulleitung@schule2556.ch

 

 

Informationen von A - Z

Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege wacht darüber, dass alle Kinder jährlich einmal zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Die Wahl des Zahnarztes ist frei und die

Kosten für diese Untersuchung werden auf Wunsch von der Gemeinde übernommen. 

 

Damit die Schulzahnpflege ihre Kontrollfunktion wahrnehmen kann, gehen Sie bitte folgendermassen vor:

 

1. Vereinbarung eines Termins beim Zahnarzt Ihrer Wahl. Der Termin sollte wenn möglich vor Ende April 2024 angesetzt werden.

2. Mitnahme der blauen Karte zum Zahnarzt. Die Vorsorgeuntersuchung muss durch den Zahnarzt in der Schulzahnpflegekarte mittels Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

3. Abgabe der Karte an die Klassenlehrkraft sobald die Untersuchung stattgefunden hat.

 

Die Zahnkarten werden nach dem Zahnarztbesuch bis zum neuen Schuljahr in der Schule aufbewahrt. Sie können diese bei Bedarf jederzeit über das Schulsekretariat (schulsekretariat@schule2556.ch) beziehen. Zu Beginn des folgenden Schuljahres werden Ihnen die Karten dann wiederum ausgehändigt, so dass Sie die im neuen Schuljahr fällige Untersuchung eintragen lassen können.

 

Alle Zahnkarten werden jährlich (Ende April) überprüft. Ist in der Karte Ihres Kindes zu diesem Zeitpunkt noch keine Untersuchung eingetragen, erhalten Sie ein Blatt mit der Aufforderung die Untersuchung durchführen/bestätigen zu lassen. Die Bestätigung durch die Eltern ist nicht zulässig.

 

Zudem werden von den Lehrkräften regelmässig Fluorbehandlungen durchgeführt und alle 2 Jahre unterrichtet eine Fachperson die Kinder in Mund- und Zahnhygiene. Sollten Sie keine Fluorbehandlungen wünschen, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen und auf der Zahnkarte unter Punkt 4 zu vermerken.

 

Wenn Sie die Rechnung für die Vorsorgeuntersuchung bei  der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde vorbeibringen, wird Ihnen für die Kontrolluntersuchung ein festgelegter Betrag zurückerstattet.