Nächste Termine

Frühlingsferien

6. April bis 28. April 2024

(Schulschluss: 5. April nach Stundenplan, erster Schultag

29. April ab 08.15 Uhr)

 

 

 

 

Unsere Standorte

Schule 2556

Schulhaus Scheuren

Hauptstrasse 56

2556 Scheuren

076 247 05 48

 

Schule 2556

Schulhaus Schwadernau

Schulstrasse 17

2556 Schwadernau

079 331 39 35

  

Schulleitung

079 331 39 35

schulleitung@schule2556.ch

 

 

Unterstützung und Beratung

Integration und besondere Massnahmen

 

Im Bereich der Integration und der besonderen Massnahmen arbeiten wir mit dem GVBG, dem

Gemeindeverband Bildung Gottstatt zusammen.

 

 

Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unter-schiedlichen Voraussetzungen und Lernentwicklungen soweit als möglich und umsetzbar den Unterricht gemeinsam besuchen

können.

Dazu gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten: 

Spezialunterricht:

Integrative Förderung (IF)

Frau Martinelli ist unsere IF-Lehrperson und unterstützt die Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse. Möglich sind zeitlich befristete Kurzinterventionen (zur Beurteilung der Situation) oder eine beantragte Unterstützung über eine längere Zeitspanne. Diese erfolgen immer mit dem Einverständnis der Eltern. Frau Martinelli arbeitet integrativ und ist auch im Klassenunterricht präsent. Es gibt Situationen, in denen sie alle Kinder einzeln oder in Gruppen unterstützen kann.

 

Frau C. Martinelli, IF-Lehrperson der Schule 2556, 076 270 44 28

 

Logopädie (Logo)

Die Logopädin ist zuständig für die Beratung, Abklärung und Behandlung bei Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens und der Stimme. Es handelt sich nicht um Unterricht, sondern um eine Therapie, welche sich an sprachentwicklungspsychologischen Gesetzmässigkeiten orientiert. Die Logopädin berät auch Bezugspersonen der Betroffenen.

Die Kinder aus Scheuren und Schwadernau werden von den Logopädinnen des Gemeindeverbandes Bildung Gottstatt bereut.

Psychomotorik (PMT)

Die Psychomotoriktherapie umfasst die Prävention, die Erfassung, die Abklärung und die Therapie von Problemen im Bereich Bewegung und Wahrnehmung und deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Sie zieht dabei auch die Beratung des sozialen Umfeldes mit ein.

 

 

 

Massnahmen zur besonderen Förderung:

Weitere individuelle Informationen zu den Möglichkeiten der besonderen Förderung erhalten Sie bei den Lehrkräften oder der Schulleitung.

Integrierte zweijährige Einschulung (izE)

Kinder, bei denen sich aufgrund von Entwicklungsverzögerungen, sozialen Schwierigkeiten oder weiteren Gründen ein sanfter Schuleinstieg empfiehlt, können den Stoff der 1. Klasse in zwei Jahren erarbeiten.

Die Kinder sind in der ersten Klasse integriert und wechseln nach zwei Jahren izE in die reguläre 2. Klasse.

In Ausnahmefällen kann die integrierte zweijährige Einschulung auch nachträglich im 1. Semester des 1. Schuljahres beantragt werden.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können bei erhöhtem Bedarf beim Deutschlernen unterstützt werden.

Begabtenförderung (BF)

Besonders begabte Kinder werden auf Antrag der Erziehungsberatungsstelle (EB) individuell gefördert und können anspruchsvolle Inhalte bearbeiten. Die Form der Unterstützung kann je nach Situation sehr unterschiedlich gestalten werden.

Klassen für besondere Förderung (KbF) und andere Schulen

Wenn für ein Kind der Verbleib in der Regleklasse trotz aller Förderbe-mühungen nicht möglich ist, können andere Schulungsmöglichkeiten abgeklärt werden.