Nächste Termine

Frühlingsferien

6. April bis 28. April 2024

(Schulschluss: 5. April nach Stundenplan, erster Schultag

29. April ab 08.15 Uhr)

 

 

 

 

Unsere Standorte

Schule 2556

Schulhaus Scheuren

Hauptstrasse 56

2556 Scheuren

076 247 05 48

 

Schule 2556

Schulhaus Schwadernau

Schulstrasse 17

2556 Schwadernau

079 331 39 35

  

Schulleitung

079 331 39 35

schulleitung@schule2556.ch

 

 

Informationen von A - Z

Anmeldung bei Zuzug nach Scheuren oder Schwadernau

Wenn Sie nach Scheuren oder Schwadernau ziehen und Ihr Kind oder Ihre Kinder im Kindergarten oder in der Schule anmelden wollen, nehmen Sie am besten frühzeitig telefonisch mit uns Kontakt auf.

Das Einschreibeformular können Sie hier herunterladen, ausfüllen und an die Schulleitung schicken.

Selbstverständlich schicken wir Ihnen gerne auch ein Formular zu. 

Formular Einschreibung_form.pdf
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Kantonale Regelung zum zweijährigen Kindergarten:

 

Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 ist der zweijährige Kindergarten in allen Gemein-den des Kantons Bern obligatorisch. Stichtag ist jeweils der 1. August. Das heisst, für alle Kinder, die vor dem 1. August das vierte Lebensjahr vollendet haben, beginnt nach den Sommerferien der Kindergarten.

 

Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten soll. Die Eltern teilen dies der Schulleitung bei der Anmeldung mit. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht verkürzt.

 

Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind während des ersten Kindergartenjahres den Kindergarten mit reduziertem Pensum besuchen zu lassen. Die Schulleitung legt den Stundenplan bzw. Zeitplan für den (reduzierten) Besuch des Kindergartens fest.

 

Grundsätzlich treten alle Kinder nach zwei Jahren Kindergarten in das 1. Schuljahr der Primarstufe ein. Ausnahmsweise - insbesondere aufgrund des Entwicklungs- und Lernstandes - können die Kinder ein Jahr früher oder später in das 1. Schuljahr der Primarstufe eintreten.

Der Übertritt ist ein Schullaufbahnentscheid und wird von der Schulleitung auf Antrag der Lehrpersonen und in Absprache mit den Eltern getroffen. Im Zweifelsfall kann mit Einverständnis der Eltern die Erziehungsberatung (EB) beigezogen werden.