Nächste Termine

Frühlingsferien

6. April bis 28. April 2024

(Schulschluss: 5. April nach Stundenplan, erster Schultag

29. April ab 08.15 Uhr)

 

 

 

 

Unsere Standorte

Schule 2556

Schulhaus Scheuren

Hauptstrasse 56

2556 Scheuren

076 247 05 48

 

Schule 2556

Schulhaus Schwadernau

Schulstrasse 17

2556 Schwadernau

079 331 39 35

  

Schulleitung

079 331 39 35

schulleitung@schule2556.ch

 

 

Schulhauskultur

Hausordnung für die Schulhäuser Schwadernau und Scheuren

Unser Schulhaus ist Lebens-, Arbeits- und Freizeitraum vieler Menschen. Täglich beleben unsere Schüler mit ihren Lehrkräften die Anlage. Auch die Vereine schätzen die Räumlichkeiten für Proben und Veranstaltungen. Die Aussenanlage wird als Unterrichts- und Freizeitbereich für Spiel und Sport genutzt. In Scheuren sind auch die Gemeindeverwaltung und die darüberliegende Wohnung ein Teil des Schulhauses.

 

Überall, wo viele Menschen beisammen sind, braucht es Regeln, die das Zusammenleben erleichtern. Rücksicht, Anstand und Freundlichkeit jedes Einzelnen bilden die Basis für ein positives Zusammenleben.

  

1.   Ordnung im Schulhaus

-     Wir hängen die Jacke im Gang an den Haken und Schuhe stellen wir an ihren Platz.

-     Wir betreten das Schulzimmer nicht mit Strassenschuhen.

-     Wir nehmen Rücksicht auf unsere Mitschüler während der Unterrichtszeit und beim Stundenwechsel, in dem wir uns im Gang ruhig verhalten.

-     Wir unterlassen das Ballspielen im Schulhaus.

-     Wir tragen Sorge zum Mobiliar. Allfällige Schäden melden wir sofort unserer Klassenlehrkraft.

-    Für böswillige Beschädigung hat der Verursacher aufzukommen.

-    Ebenso tragen die Schülerinnen und Schüler Sorge zu dem erhaltenen oder ausgeliehenen Material.

-    Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte gehören nicht in die Schule und können von der Lehrerschaft vorübergehend eingefordert werden.

-     Wir hinterlassen das WC so, wie wir es gerne antreffen würden.

-     Das WC ist kein Spielplatz.

-     Wir stellen nach dem Unterricht die Stühle auf unsere Pulte, damit das Schulzimmer gereinigt werden kann.

-     Wir sind frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn beim Schulhaus.

-     Nach Schulschluss begeben wir uns sofort nach Hause.

  

2.   Ordnung auf dem Pausenplatz

-     In der kleinen Pause halten wir uns im Schulzimmer oder in Gängen auf.

-     In der grossen Pause ziehen wir unsere Schuhe an und begeben uns auf den Pausenplatz.

-     Wir verlassen das Schulareal ohne Bewilligung unserer Klassenlehrperson nicht.

-     Wir werfen alle Abfälle in die dafür bestimmten Abfalleimer.

-     Eine Lehrkraft hält abwechslungsweise die Pausenaufsicht.

-     Das Rauchen, konsumieren von Energiedrinks und Alkohol ist auf dem gesamten Schulareal für Schulpflichtige untersagt.

-     Im Schulhaus ist das Rauchen untersagt.

-     In Schwadernau darf das Flachdach der Pausenhalle von den Kindern nicht betreten werden.

-     Je nach Jahreszeit kann es vorkommen, dass die Rasenflächen nicht betreten werden dürfen. Die Anweisungen dazu müssen beachtet und respektiert werden.

-    Der Pavillon in Scheuren ist sauber zu verlassen.

-    Angrenzende Grundstücke sollten nach Möglichkeit nicht betreten werden. Falls Bälle geholt werden müssen, ist dies mit äusserster Vorsicht auf die Pflanzungen zu tun.

  

3.   Verhalten im Strassenverkehr

-     Wir halten uns an die allgemein gültigen Verkehrsregeln.

-     Wir benutzen funktionstüchtige Fahrräder.

-     Für Schulausflüge mit dem Velo sind Helme und Leuchtwesten obligatorisch.

-     Wir stellen unsere Fahrräder in die dafür vorgesehenen Veloständer

      (für Diebstahl und Beschädigung haftet die Schule nicht).

  

4.   Schlussbestimmungen

-     Unabhängig der Hausordnung sind die Weisungen des Schulhausabwartes und der Lehrerschaft zu beachten.

-     Personen, die diese Schulhausordnung missachten, werden zur Verantwortung gezogen.

-     Diese Schulhausordnung wurde durch die Schulkommission und die Lehrerschaft genehmigt und tritt sofort in Kraft.

  

Die Schulkommission